Regeste
Lohnfortzahlungspflicht; Regress des Arbeitgebers (Art. 51 Abs. 2 OR).
Ersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Schädiger des Arbeitnehmers für geleistete Lohnfortzahlung (E. 2a und 2b).
Umfang des Regressanspruchs (E. 2c).
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Artikel: Art. 51 Abs. 2 OR