Regeste
Art. 35 Abs. 2 SVG verlangt nicht, dass der Überholende im Kolonnenverkehr jederzeit, sondern nur, dass er rechtzeitig ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen kann.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 35 Abs. 2 SVG