Regeste
Art. 84 Abs. 1 AHVG und 128 OG.
Ausdehnung des Prozesses auf eine ausserhalb der Verfügung liegende Streitfrage: Konnexität mit dem bisherigen Streitgegenstand und Stellungnahme der Verwaltung müssen kumulativ gegeben sein.
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Artikel: Art. 84 Abs. 1 AHVG