Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Die auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruhende Verordnungsbestimmung, welche die Zahl der Spielapparate in den Wirtschaften beschränkt, verstösst nicht gegen
Art. 31 BV.
Referenzen
Artikel:
Art. 31 BV