Regeste
1. Art. 43, 63 Abs. 2 OG . Darf das Bundesgericht überprüfen, ob eine Uebung bestehe?
2. Art. 112 Abs. 2 OR, Vertrag zugunsten eines Dritten. Der Wille der Vertragschliessenden, das selbständige Forderungsrecht des Dritten auszuschliessen, geht einer anderen Uebung vor.