Regeste
Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Kollokationsplan. Art. 316 g, 17 und 250 SchKG .
Der Kollokationsplan kann wegen Formmangels durch Beschwerde angefochten werden. Die Gründe der gänzlichen oder teilweisen Abweisung einer Eingabe unterliegen dagegen der richterlichen Überprüfung im Kollokationsprozess.