Regeste
Art. 29 Abs. 1 AHVV.
- Sinngemässe Anwendung der ausserordentlichen Beitragsbemessungsmethode bei Selbständigerwerbenden auf die Beitragsbemessung bei Veränderung der Berechnungsgrundlagen Nichterwerbstätiger.
- Bestätigung der Verwaltungspraxis, wonach die ausserordentliche Bemessungsmethode nur dann bei Nichterwerbstätigen zur Anwendung gelangt, wenn der nach dieser Methode errechnete Beitrag um mindestens 25% von demjenigen abwiche, der sich bei Anwendung der ordentlichen Methode ergäbe.