Regeste
Nichtigerklärung einer Ehe (Art. 120 Ziff. 4 ZGB).
Einem Ehemann, der die Ehe einzig in der Absicht eingegangen ist, der Ehefrau das Schweizer Bürgerrecht zu vermitteln, kann die Legitimation zur Klage auf Nichtigerklärung der Ehe gemäss Art. 120 Ziff. 4 ZGB nicht mit der Begründung abgesprochen werden, er berufe sich auf eigenes Unrecht, was rechtsmissbräuchlich sei.