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Regeste
Höchstsatz für Konsumkreditkosten (Art. 2 ÜbBest. BV;
Art. 31 BV).
Ein kantonaler Höchstsatz für Konsumkreditkosten von 15% jährlich verstösst weder gegen die derogatorische Kraft des Bundeszivilrechts (E. 2-5) noch gegen die Handels- und Gewerbefreiheit (E. 6 und 7).
Referenzen
Artikel:
Art. 31 BV