Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
-
80 IV 6
2. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19. März 1954 i. S. Rieben gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 29 StGB. Wann erlischt das Recht, wegen Vernachlässigung von Unterstützungspflichten Strafantrag zu stellen?
-
91 IV 64
19. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. August 1965 i.S X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
Regeste
[
D,
F,
I]
1. Der Begriff des fortgesetzten Delikts setzt nicht voraus, dass alle Einzelhandlungen, die auf denselben Willensentschluss zurückgehen, unter die gleiche Strafbestimmung fallen; es genügt, dass sie den gleichen gesetzlichen Tatbestand erfüllen oder Be...
-
89 IV 57
12. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 10. Mai 1963 i.S. François gegen Züblin.
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 31 StGB. Der Wille, den Strafantrag zurückzuziehen, muss unmissverständlich geäussert werden.
-
105 IV 164
43. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 4. Juli 1979 i.S. S. gegen M. (Nichtigkeitsbeschwerde)
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 29 StGB, Wahrung der Antragsfrist. Der Strafantrag in Ehrverletzungssachen ist im Kanton St. Gallen im Falle direkter Einreichung der Klage beim Gerichtspräsidenten ohne vorausgehendes Vermittlungsverfahren nur gültig, wenn der Kläger innert einer ...
-
80 IV 209
44. Urteil des Kassationshofes vom 20. Dezember 1954 i. S. Wiget gegen Leir und Schmolka.
Regeste
[
D,
F,
I]
1. Art. 30, 31 Abs. 3 StGB. a) Gegen wen wirken der Strafantrag und sein Rückzug? (Erw. 1). b) Wirkung der Unteilbarkeit des Strafantrages bei Verfolgung im Privatstrafklageverfahren (Erw. 2 Abs. 1). c) Gibt es eine Ausnahme von der Unteilbarkeit des Rü...
-
81 IV 321
70. Urteil des Kassationshofes vom 22. Dezember 1955 i.S. Kuj gegen Wenger.
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 29 StGB. Der Strafantrag ist rechtzeitig gestellt, wenn er am letzten Tag der Frist der Post übergeben wird.
-
130 IV 97
16. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Y. sowie Obergericht des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.278/2003 vom 26. August 2004
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 29 StGB; Beginn des Fristenlaufs der Strafantragsfrist. Die Frist zur Stellung des Strafantrages beginnt erst zu laufen, wenn der Verletzte persönlich, und nicht schon, wenn sein bevollmächtigter Vertreter die Tat und den Täter kennt (E. 2).
-
80 IV 1
1. Urteil des Kassationshofes vom 4. März 1954 i. S. M. gegen S.
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 29 StGB. Die Antragsfrist beginnt zu laufen, wann dem Antragsberechtigten die Tat und der Täter bekannt werden, nicht erst, wann er Beweismittel besitzt.
-
97 IV 238
44. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. Dezember 1971 i.S. Christen gegen Meier.
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 29 StGB. Berechnung der Antragsfrist. Der Tag, an dem die Antragsfrist zu laufen beginnt, ist nicht mitzuzählen (Anderung der Rechtsprechung).
-
97 I 769
112. Urteil vom 22. Dezember 1971 i.S. von Däniken gegen Graubünden, Staatsanwaltschaft und Kleiner Rat.
Regeste
[
D,
F,
I]
Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde. Beweis der Rechtzeitigkeit des Strafantrags. Der Privatkläger ist legitimiert, mit staatsrechtlicher Beschwerde geltend zu machen, dass die Untersuchungsbehörde das Strafverfahren offensichtlich zu Unrecht ...