Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Umwandlung einer Scheidungs- in eine Trennungsklage.
Art. 146 ZGB.
Die Partei, deren Scheidungsbegehren gutgeheissen wurde, ist berechtigt, ihre Scheidungsklage unabhängig vom Schicksal einer allfälligen Scheidungsklage des andern Ehegatten in eine Trennungsklage umzuwandeln.
Referenzen
Artikel:
Art. 146 ZGB