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Regeste
Fortsetzung der Betreibung (
Art. 88 SchKG); Rechtsmittel gegen den Rechtsöffnungsentscheid.
Wenn der Richter dem Rechtsmittel gegen den Entscheid über die definitive Rechtsöffnung aufschiebende Wirkung zuerkennt, wird die zuvor gültig erlassene Konkursandrohung in ihren Wirkungen gehemmt (E. 2).
Referenzen
Artikel:
Art. 88 SchKG