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Regeste
Art. 270 BStP, Art. 10 Abs. 2 lit. c, Art. 23 UWG ; Einstellung, Legitimation der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde.
Auch soweit der Schweizerischen Eidgenossenschaft das Strafantragsrecht wegen vorsätzlichen unlauteren Wettbewerbs zusteht, ist sie zur Nichtigkeitsbeschwerde nur unter den Voraussetzungen von Art. 270 lit. f und g BStP legitimiert (E. 4).
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Referenzen
Artikel:
Art. 270 BStP,
Art. 10 Abs. 2 lit. c,