Regeste
Mitgliedschaft bei der GGF; Eröffnung eines Gesamtfuttermittelkontingentes.
1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1).
2. Voraussetzungen der Mitgliedschaft (Erw. 2).
3. Neue Einzelkontingente dürfen, selbst wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, nicht eröffnet werden, wenn durch ihre allgemeine Gewährung die bisherige Struktur im Futtermittel-Importhandel erheblich berührt würde (Erw. 3 und 4).