Regeste
Art. 90 Abs. 1 lit. b OG.
Inhalt der Beschwerdeschrift.
Beruht der angefochtene Entscheid auf mehreren von einander unabhängigen Begründungen, so muss sich die Beschwerdeschrift mit jeder von ihnen auseinandersetzen und dartun, dass der Entscheid unter Zugrundelegung einer jeden verfassungswidrig ist.