Regeste
Art. 20 Abs. 1 und Art. 23 ff. OR . Kantonale Ordnung des Architektenberufes; Architektenvertrag; Gültigkeit.
Der mit einem Architekten, der zur Ausübung des Architektenberufes nach kantonalem Recht nicht berechtigt ist, abgeschlossene Vertrag ist - Willensmängel vorbehalten - gültig.