Regeste
Anfechtung des Lastenverzeichnisses (Art. 140 Abs. 2 SchKG, Art. 39 Abs. 1 VZG).
Das Betreibungsamt hat denjenigen, der ein in das Lastenverzeichnis aufgenommenes Recht bestreitet, ohne Verzug aufzufordern, im Sinne von Art. 107 Abs. 1 SchKG gerichtliche Klage zu erheben.