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Regeste
Art. 78 Abs. 2 KVG; Art. 110 und 122 KVV ; Art. 7 Abs. 2 KLV: Leistungskoordination, Überentschädigung, Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und Hilflosenentschädigung der AHV.
Bestimmung der auf die Hilflosigkeit zurückzuführenden, nicht nachgewiesenen und auch nicht anderweitig gedeckten Kosten, welche bei der Überentschädigungsberechnung nicht zu berücksichtigen sind.
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 78 Abs. 2 KVG,