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Regesto
Art. 103 lett. b in relazione con l'art. 132 OG; art. 6 e 86 LAMal ; art. 10 cpv. 2 e art. 27 cpv. 2 OAMal : esonero dall'assicurazione obbligatoria.
Legittimazione ricorsuale della Confederazione.
La legittimazione a ricorrere avverso un giudizio cantonale in materia di esonero dall'assicurazione obbligatoria spetta al Dipartimento federale dell'interno e non all'Ufficio federale delle assicurazioni sociali.
Inhalt
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
art. 132 OG,