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Regeste
Art. 24 Abs. 1 und Art. 286 StGB , Art. 16 BV, Art. 10 EMRK; Anstiftung zur Hinderung einer Amtshandlung.
Wer Manifestanten dazu auffordert, sich um ein Fahrzeug zu gruppieren, um so ein Eingreifen der Polizei zu vereiteln, macht sich der Anstiftung zur Hinderung einer Amtshandlung schuldig, wenn der Polizeieinsatz tatsächlich behindert wird (E. 2).
Eine solche Auslegung des Art. 286 StGB ist mit der Meinungsäusserungsfreiheit vereinbar (E. 3).
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 24 Abs. 1 und