Regeste
Art. 9 Abs. 1 AHVG, Art. 17 AHVV.
Einkommen aus selbständiger nebenberuflicher Erwerbstätigkeit, die in der Vermietung einer im Hause des Vermieters befindlichen möblierten Wohnung an Touristen besteht und mehrmals während des Jahres erfolgt.
Dieses Einkommen wird nicht als Vermögensertrag betrachtet.