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Regeste
Art. 21 Abs. 6 KUVG, Art. 2 Vo VI KUVG und Art. 1 Abs. 1 Vo 7 KUVG, Art. 101 Abs. 1 KVG, Art. 34bis BV, Art. 4 und 31 BV .
- Art. 2 Vo VI ist gesetz- und verfassungsmässig.
- Nichtzulassung eines medizinischen Masseurs mit zweijähriger Ausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung im Bereich der passiven physikalischen Therapie zur Betätigung für die Krankenversicherung trotz kantonaler Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung.
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 21 Abs. 6 KUVG,
Art. 101 Abs. 1 KVG,
Art. 34bis BV,