Regeste
Art. 192 Ziff. 2, Art. 213 Abs. 2 und 4 StGB .
Ist die für die qualifizierte Blutschande geltende zweijährige Verjährungsfrist auf andere unzuchtige Handlungen des Vaters mit seinem unmündigen, mehr als sechzehn Jahre alten Kinde analog anzuwenden?