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Regeste
Ehescheidung, Kinderalimente.
Verzicht des geschiedenen Ehemannes auf die Befugnis, bei einer Änderung der Verhältnisse im Sinne von Art. 157 ZGB eine Herabsetzung der bei der Scheidung festgesetzten Kinderalimente zu verlangen.
Referenzen
Artikel:
Art. 157 ZGB