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Art. 43 Ziff. 5 Abs. 2 StGB.
Umstände, die es rechtfertigen, die Strafe (teilweise) zu vollziehen, insbesondere wenn der Verurteilte eine verhältnismässig lange Zeit in der Arbeitserziehungsanstalt verbrachte.
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Artikel: Art. 43 Ziff. 5 Abs. 2 StGB