Regeste
BRB vom 18.7.1958/10.6.1968 über die Förderung des Absatzes von inländischer Schafwolle. Art. 251 und 148 StGB . Urkundenfälschung und Betrug(sversuch) des Wollproduzenten durch falsche Absenderangabe auf Frachtbriefen für Wollsendungen an die Schweiz. Inlandwollzentrale.