Regeste
Art. 17 SVG, Art. 68 StGB; analoge Anwendung von Art. 68 Ziff. 2 StGB auf den Führerausweisentzug.
Wurde wegen eines Verkehrsdelikts der Führerausweis rechtskräftig entzogen, so darf die dafür ausgesprochene Entzugsdauer nicht mehr geändert werden, wenn in analoger Anwendung von Art. 68 Ziff. 2 StGB für ein vor dieser Verfügung begangenes Verkehrsdelikt eine Zusatzmassnahme ausgesprochen werden muss; Grundsätze für die Bemessung der zusätzlichen Dauer des Führerausweisentzuges.