Regeste
Den Konkursämtern fehlt das Recht zur Weiterziehung von Beschwerdeentscheiden, durch welche ihnen durch die Aufsichtsbehörde Amtspflichten - im konkreten Fall die Pflicht zur Rechtshilfe - auferlegt werden (E. 2).
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: