Regeste
Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 35 Abs. 2 und 3 SVG .
Das gewissenlose vorschriftswidrige Überholen kann allein zur Verweigerung des bedingten Strafvollzuges führen.
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Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB,