Regeste
Art. 46 f. VStrR (SR 313.0). Beschlagnahme; formelle Mängel.
Eine ursprünglich mit einem formellen Fehler behaftete und daher anfechtbare Beschlagnahme kann - solange noch keine Anfechtung erfolgt ist - dadurch geheilt werden, dass sie in einwandfreier Form wiederholt wird (E. 3).