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Regeste
Nulla poena sine lege: Es verstösst gegen
Art. 4 BV, die Bestimmung einer kantonalen Ladenschlussverordnung, wonach der "Geschäftsinhaber" strafbar ist, anzuwenden auf den Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft, der blosser Angestellter ohne Aktienbesitz ist.
Referenzen
Artikel:
Art. 4 BV