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Regesto
Indennizzo del lavoro straordinario di conducenti professionali di veicoli a motore (art. 56 LCStr; art. 6 e 7 OLR 1 ; art. 321c cpv. 3 CO e art. 9 e 13 LL ).
Nella misura in cui non viene compensato con un congedo, il tempo di lavoro straordinario di conducenti professionali di veicoli a motore deve imperativamente essere indennizzato con la rimunerazione di base e il supplemento previsto dalla legge (consid. 2-2.6).
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Regeste:
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Referenzen
Artikel:
art. 56 LCStr,