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Art. 5 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 1 AHVG , Art. 7 lit. h AHVV. AHV-rechtliche Qualifikation der Entschädigungen an den Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft, der gleichzeitig auch als Anwalt für die Aktiengesellschaft tätig ist.
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Art. 5 Abs. 2 und