Regeste
Scheidungsklage nach Trennung, Art. 147 Abs. 2 und 3 ZGB .
Klageausschliessungsgrund der Wiedervereinigung.
Wiedervereinigung liegt nicht vor, wenn die Ehefrau vorübergehend in die Wohnung des Mannes - unter ausdrücklichem Ausschluss der Wiederaufnahme ehelicher Beziehungen - zurückkehrt, nur um die Kinder zu betreuen.