Regeste
Lastenbereinigung (Art. 140/156 SchKG). Zuständigkeit und Grunde zur Verschiebung der Steigerung.
1. Zuständigkeit der Betreibungsbehörden (Erw. 1).
2. Verschiebungsgründe nach Art. 411/102 VZG:
a) Für die Festsetzung des minimalen Zuschlagspreises ist es ohne Bedeutung, ob neben der Forderung des betreibenden Gläubigers im gleichen Range noch eine andere Pfandforderung besteht (Erw. 2). Berücksichtigung der streitigen Forderung im Verteilungsstadium (Erw. 3).
b) Verletzt die Versteigerung vor Austrag der Streitsache berechtigte Interessen? (Erw. 3).