Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
54 ähnliche Seiten gefunden für aza://16-05-2000-2A-2-2000
  1. 16.05.2000 2A.2/2000 Relevanz 100%
    II. Öffentlich-rechtliche Abteilung
    Bürgerrecht und Ausländerrecht
  2. 21.06.2024 2C 316/2024 Relevanz 31%
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Bürgerrecht und Ausländerrecht
    Schengen-Visum
  3. 11.02.2019 6B 833/2018 Relevanz 31%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Täuschung der Behörden, rechtswidrige Einreise, rechtswidriger Aufenthalt; Willkür etc.
  4. 04.06.2010 2C 441/2010 Relevanz 31%
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Bürgerrecht und Ausländerrecht
    Gebührenregelung / Aufsichtsbeschwerde
  5. 22.03.2023 2C 509/2022 Relevanz 30%
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Bürgerrecht und Ausländerrecht
    Schengen-Visum zu Besuchszwecken
  6. 02.01.2013 2C 195/2012 Relevanz 29% publiziert
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Bürgerrecht und Ausländerrecht
    Aufenthaltsbewilligung/Wegweisung
  7. 07.02.2014 2C 575/2013 Relevanz 29%
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Bürgerrecht und Ausländerrecht
    Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung
  8. 06.12.2013 2C 332/2013 Relevanz 29%
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Bürgerrecht und Ausländerrecht
    Erlöschen/Nichterteilung der Aufenthaltsbewilligung
  9. 08.12.2014 2C 1174/2013 Relevanz 29%
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Bürgerrecht und Ausländerrecht
    Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung
  10. 11.05.2004 2P.307/2003 Relevanz 29%
    II. Öffentlich-rechtliche Abteilung
    Bürgerrecht und Ausländerrecht

Suchtipp

In der Dokumentenansicht können Sie mit einem Tastendruck auf 'n' zur nächsten und mit 'p' zur vorherigen Fundstelle im Dokument springen.