Regeste
Art. 87 OG; staatsrechtliche Beschwerde gegen einen Rückweisungsentscheid.
Voraussetzungen der Anwendung des Art. 87 OG (E. 1).
Der Entscheid, mit dem die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die erste Instanz zurückgewiesen wird, ist ein Zwischenentscheid, auch wenn darin ein bestimmter strittiger Punkt endgültig beurteilt wird (E. 2).