Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_1312/2023
Verfügung vom 18. Dezember 2023
I. strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Rainer L. Fringeli,
Beschwerdeführer,
gegen
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Mehrfacher Diebstahl, Hausfriedensbruch; Landesverweisung, Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS); Willkür, Grundsatz in dubio pro reo; Rückzug,
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn, Strafkammer, vom 10. Oktober 2023 (STBER.2022.102).
Die Präsidentin zieht in Erwägung:
1.
Die am 24. November 2023 eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 10. Oktober 2023 wurde mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 zurückgezogen.
2.
Es sind keine Kosten zu erheben.
Demnach verfügt die Präsidentin:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 18. Dezember 2023
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill