Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
5A_870/2023
Verfügung vom 6. Dezember 2023
II. zivilrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Herrmann, Präsident,
Gerichtsschreiber Möckli.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Advokatin Claudia Stehli,
Beschwerdeführerin,
gegen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt, Rheinsprung 16/18, 4051 Basel,
1. B.________,
vertreten durch Advokat Martin Boos,
2. C.________,
vertreten durch Advokat Martin Boos,
3. D.________,
Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz, Rheinsprung 18, 4001 Basel.
Gegenstand
Beistandschaft,
Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht vom 25. September 2023 (KE.2023.3).
Nach Einsicht
in das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 25. September 2023, mit welchem die von der rubrizierten Beschwerdeführerin gegen den Entscheid der KESB Basel-Stadt vom 29. Dezember 2022 betreffend Übertragung von Aufgaben an die Beiständin im Rahmen einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung für E.________ erhobene Beschwerde abgewiesen wurde,
in die hiergegen erhobene Beschwerde in Zivilsachen vom 15. November 2023,
in die Rückzugserklärung vom 4. Dezember 2023,
in Erwägung,
dass das Beschwerdeverfahren 5A_870/2023 infolge Beschwerderückzuges durch den Abteilungspräsidenten abzuschreiben ist (Art. 32 Abs. 2 BGG),
dass die bislang angefallenen Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art 66 Abs. 1 BGG),
verfügt der Präsident:
1.
Das Verfahren 5A_870/2023 wird infolge Beschwerderückzuges als erledigt abgeschrieben.
2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
3.
Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin, der KESB Basel-Stadt, B.________, C.________, D.________ und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht mitgeteilt.
Lausanne, 6. Dezember 2023
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Herrmann
Der Gerichtsschreiber: Möckli