Regeste
Berufungsantrag, Art. 55 Abs. 1 lit. b OG: bei Klagen auf Geldleistung (Schadenersatz) ist ziffernmässige Nennung des verlangten Geldbetrages erforderlich (Erw. 2).
Quellenrecht; Wiederherstellung abgegrabener Quellen, Art. 707 Abs. 1 ZGB: Begriff der "Unentbehrlichkeit" (Erw. 3). - Bedingte Anerkennung der Pflicht auf Wiederherstellung? (Erw. 4).