Regeste
Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG; schwerer Fall; Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen.
Anwendung im Falle wiederholter Widerhandlungen (Erw. a), im Falle strafbarer Vorbereitungshandlungen (Erw. b) und bei der Teilnahme mehrerer Täter (Erw. c).
Massgebliche Betäubungsmittelmenge (Erw. d).