Regeste
Kantonale Nichtigkeitsbeschwerde, Anforderungen an die Begründung. Art. 4 BV.
Die Anforderungen an die Begründung einer kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde werden, gleich wie bei übertriebener Formenstrenge, in einer gegen Art. 4 BV verstossenden Weise überspannt, wenn auf eine Beschwerde nicht eingetreten wird, die, wenn auch in ungeschickter Formulierung und unzusammenhängender Darstellung, so doch nach Wortlaut und Sinn offenkundig eine Rüge enthält, wie sie zur Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde vorgebracht werden kann.