Regeste
Art. 27 Abs. 1 und 2 MFG.
Wann liegt gleichzeitiges Eintreffen zweier Fahrzeuge vor, wenn der auf der Hauptstrasse Fahrende einen von rechts aus einer Nebenstrasse Einbiegenden einholt, wann ein Fall gewöhnlichen Überholens? Abgrenzung des Einmündungsgebietes.