Regeste
Art. 187 Ziff. 4 StGB; sexuelle Handlungen mit Kindern, Irrtum über das Alter, Vermeidbarkeit.
Wer unter den Umständen einer "Jugendliebe" nach mehrmaligem, bestimmtem Fragen nach dem Alter des Geschlechtspartners auf die erhaltene (falsche) Antwort vertraut, verletzt seine Sorgfaltspflichten nicht, wenn er keine weiteren Abklärungen über dessen Alter trifft.