Regeste
Art. 99 Abs. 1 VStrR; Entschädigung.
Zu den entschädigungspflichtigen anderen Nachteilen im Sinne dieser Bestimmung gehören auch die notwendigen Verteidigungskosten.
documento intero
regesto:
tedesco
francese
italiano
Articolo: Art. 99 Abs. 1 VStrR