Regeste
Anrechenbarer Verdienstausfall (Art. 23 Abs. 1 AlVV).
Hat ein Arbeitnehmer aus wirtschaftlichem Zwang eine blosse Halbtagsstelle angenommen, so entspricht diese zeitliche Belastung nicht der normalen Arbeitszeit.
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Articolo: Art. 23 Abs. 1 AlVV