Regeste
Beim Geschäftsverkauf realisierter "Goodwill" gehört zu dem für die Beitragspflicht des Verkäufers massgebenden Einkommen (Art. 9 AHVG), gilt aber nicht als im Betrieb investiertes Eigenkapital (Art. 18 AHVV) des Käufers.
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Articolo: Art. 9 AHVG, Art. 18 AHVV