Regeste
Art. 23 Abs. 3 und Art. 24 Abs. 1 AVIG : Begriff des Nebenverdienstes und des Zwischenverdienstes.
Das Einkommen aus einer erheblichen Steigerung der Nebenbeschäftigung während der Arbeitslosigkeit gilt als Zwischenverdienst.
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Art. 23 Abs. 3 und