Regeste
Art. 10 Abs. 2 AHVG: Beitragspflicht der Studenten.
- Studenten gemäss Art. 10 Abs. 2 AHVG haben nur den Mindestbeitrag zu leisten; sie können beitragsrechtlich nicht nach Art. 10 Abs. 1 AHVG erfasst werden (Erw. 4-6).
- Zum Begriff des Studenten nach Art. 10 Abs. 2 AHVG (Erw. 7).