Regeste
Art. 944 Abs. 1 OR und 44 Abs. 1 HRegV. Geschäftsfirmen.
1. Eine Firma ist nur dann unzulässig, wenn sie offensichtlich aus rein beschreibenden Sachbezeichnungen besteht (Präzisierung der Rechtsprechung) (E. 2b).
2. Zulässigkeit der Geschäftsfirma "Aeroleasing S.A." (E. 2c).